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VGH Bayern, 28.08.2002 - 25 CS 02.1884 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 14.09.2006 - 25 CS 06.1474
Studentenwohnheim, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Unzulässigkeit von …
Im Einklang mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. z.B. SächsOVG vom 15.7.1999 NVwZ-RR 2000, 582/583; OVG NW - 7. Senat - vom 27.12.1993 Az. 7 B 3098/93 ; J. Schmidt in Eyermann/Fröhler, VwGO, RdNr. 100 zu § 80) hält der Senat vielmehr an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 28.8.2002 Az. 25 CS 02.1884) fest, dass die Zulässigkeit eines Abänderungsantrags gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO im Falle eines während eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens geänderten Bauvorhabens davon abhängt, ob der Streitgegenstand trotz des Änderungsbescheids im wesentlichen identisch bleibt, oder ob mit dem Änderungsbescheid ein neues, selbständiges Bauvorhaben genehmigt wird und damit auch prozessual ein neuer Streitgegenstand ("aliud") zur Beurteilung steht. - VG Würzburg, 07.04.2011 - W 5 S 11.272
Änderungsbeschluss von Amts wegen
Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass der Streitgegenstand mit dem des Ausgangsverfahrens identisch ist, jedenfalls kein völlig abweichender Streitgegenstand (sog. aliud) vorliegt (BayVGH, B.v. 28.08.2002, Az.: 25 CS 02.1884).